Steuern + Recht
Mit dem EU-Beitritt Bulgariens ist die entsprechende Rechtssicherheit garantiert. Steuerrechtlich ist Bulgarien, speziell wegen seiner liberalen Regelungen über die Gewinn- und Kapitalrückführung, für ausländische Investoren besonders interessant.
Doch auch als privater Immobilienerwerber sollte man seine besonderen Steuervorteile nicht wegen fehlendem „Insider-Wissen“ verschenken.
Die Steuer-Expertin, mit der das Deutsche Immobilienkontor partnerschaftlich zusammen arbeitet, wird Sie auf Wunsch entsprechend individuell beraten. Sie ist spezialisiert auf die für Immobilienkauf und Auslandsinvestitionen relevanten Aspekte und kennt sich in der einschlägigen bulgarischen Steuergesetzgebung ganz genau aus.
Als Partnerin des Deutschen Immobilienkontors hilft sie Ihnen bereits vor Ihrem Immobilienkauf oder Ihrer Investition. So wird das für Sie bzw. Ihr Unternehmen einfachste und günstigste Steuermodell definiert, damit Sie von Anfang an Ihre steuerrechtlichen Vorteile maximal nutzen.
Rechtsberatung
Wie empfehlen:
Wichtige rechtliche Fakten:
- Ausländische Personen können volle Eigentumsrechte an bulgarischem Grund und Boden er-werben, einschließlich an landwirtschaftlichen Nutzungsflächen, indem sie eine Gesellschaft nach dem bulgarischen Gesetz gründen bzw. sich einer solchen Gesellschaft beteiligen.
- Ausländische natürliche und juristische Personen sind nur für ihre Einkünfte aus bulgarischen Quellen in Bulgarien steuerpflichtig.
Vorrangs-Recht internationaler Abkommen
- Wenn Bulgarien Vertragspartner eines internationalen Abkommens ist, haben die Vorschriften dieses Abkommens Vorrang.
Schutz- und Rechtsgarantie ausländischer Investitionen vor zukünftigen Gesetzesänderungen
- Schutz gegen Enteignung
- vollkommene Beschränkungs-Freiheit ausländischer Personen bezüglich ihres gesamten In-vestitions-Volumens und Investitions-Anteilen
Gewinn- und Kapitalrückführung
- Ausländische Investoren können (gegen Vorlage eines Dokuments über in Bulgarien gezahlte Steuern) fremde Währung frei erwerben und sie ins Ausland ausführen.
Dazu zählen: Erlöse aus dem Eigentum an Immobilien, Einnahmen aus Investitionen, Liquida-tionsquoten aus der Investitions-Auflösungen u.a.
