Steuern + Recht

Mit dem EU-Beitritt Bulgariens ist die entsprechende Rechtssicherheit garantiert. Steuerrechtlich ist Bulgarien, speziell wegen seiner liberalen Regelungen über die Gewinn- und Kapitalrückführung, für ausländische Investoren besonders interessant.

Doch auch als privater Immobilienerwerber sollte man seine besonderen Steuervorteile nicht wegen fehlendem „Insider-Wissen“ verschenken.

Die Steuerberatung, mit der das Deutsche Immobilienkontor partnerschaftlich zusammen arbeitet, wird Sie auf Wunsch entsprechend individuell beraten. Sie ist spezialisiert auf die für Immobilienkauf und Auslandsinvestitionen relevanten Aspekte und kennt sich in der einschlägigen bulgarischen Steuergesetzgebung ganz genau aus.

Als Partner des Deutschen Immobilienkontors hilft sie Ihnen bereits vor Ihrem Immobilienkauf oder Ihrer Investition. So wird das für Sie bzw. Ihr Unternehmen einfachste und günstigste Steuermodell definiert, damit Sie von Anfang an Ihre steuerrechtlichen Vorteile maximal nutzen.

Rechtsberatung

Wie empfehlen:

Ruskov Rechtsanwälte

Goldstein & Coll.

Wichtige rechtliche Fakten:

  • Ausländische Personen können volle Eigentumsrechte an bulgarischem Grund und Boden erwerben, einschließlich an landwirtschaftlichen Nutzungsflächen, indem sie eine Gesellschaft nach dem bulgarischen Gesetz gründen bzw. sich einer solchen Gesellschaft beteiligen.
  • Ausländische natürliche und juristische Personen sind nur für ihre Einkünfte aus bulgarischen Quellen in Bulgarien steuerpflichtig.

Vorrangs-Recht internationaler Abkommen

  • Wenn Bulgarien Vertragspartner eines internationalen Abkommens ist, haben die Vorschriften dieses Abkommens Vorrang.

Schutz- und Rechtsgarantie ausländischer Investitionen vor zukünftigen Gesetzesänderungen

  • Schutz gegen Enteignung
  • vollkommene Beschränkungsfreiheit ausländischer Personen bezüglich ihres gesamten Investitionsvolumens und Investitionsanteilen

Gewinn- und Kapitalrückführung

  • Ausländische Investoren können (gegen Vorlage eines Dokuments über in Bulgarien gezahlte Steuern) fremde Währung frei erwerben und sie ins Ausland ausführen.
    Dazu zählen: Erlöse aus dem Eigentum an Immobilien, Einnahmen aus Investitionen, Liquidationsquoten aus der Investitions-Auflösungen u.a.

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