Notar

Das Notariatswesen in Bulgarien ist mit dem Deutschen vergleichbar. Immobilienkäufe und Firmengründungen werden vom Notar verlesen, erläutert und beurkundet. Wie in Deutschland auch, ist bei Immobiliengeschäften die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gewährleistet Ihnen die absolute Sicherheit hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse.

DIK-SERVICE „Notaranderkonto“:

In Bulgarien gilt eine Bargeldübergabe bei Unterzeichnung des Kaufvertrages als üblich. Alternativ organisiert das Deutsche Immobilienkontor auf Ihren Wunsch die Zahlung über ein notarielles Treuhandkonto, dem so genannten Notaranderkonto (auch: Anderkonto). Von diesem Konto überweist der Notar den vereinbarten Kaufbetrag. Oder Sie als Käufer heben den Kaufbetrag selbst vom Anderkonto (in Bulgarien) ab und übergeben es unter notarieller Aufsicht dem Verkäufer.

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