Langzeitaufenthalt
Als EU-Bürger dürfen Sie sich pro Jahr bis zu 6 Monate in Bulgarien ohne zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung aufhalten. Möchten Sie für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft in Bulgarien bleiben, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen. Mit dieser Aufenthaltsgenehmigung erhalten Sie eine Identifikationskarte, die Ihnen als EU-Bürger einen Aufenthalt von 5 Jahren ermöglicht, vorausgesetzt, Ihr Reisepass ist ebenso lange gültig. Nach Ablauf der 5 Jahre, kann die Genehmigung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Dieser Prozess ist beliebig oft wiederholbar.
Von der Antragsstellung der Langzeit-Aufenthaltsgenehmigung bis zur Aushändigung der Identifikationskarte vergehen zirka 4 Wochen. Sie müssen mindestens einmal persönlich anwesend sein.
Das Deutsche Immobilienkontor hilft Ihnen gerne, das Prozedere schnell und möglichst unbürokratisch zu erledigen.
