Ablauf des Immobilienkaufs
Ein Immobilienerwerb in Bulgarien ist für Sie als Ausländer durch unseren Service problemlos und unkompliziert. Wir kümmern uns um alle Formalitäten, die Übersetzungen und die Koordination aller Beteiligten.
Das müssen Sie wissen
Unterschieden wird zwischen dem Erwerb von Wohnungen und dem Erwerb von Grund und Boden.
Der Erwerb von Wohnungen oder Appartements in Bulgarien ist Ausländern als natürlichen Personen erlaubt. Sie kaufen – wie in Deutschland – auf Ihren Namen.
Grund und Boden dagegen dürfen Ausländer nur über eine juristische Person erwerben. Sie gründen deshalb eine bulgarische Gesellschaft, welche dann die Immobilie kauft. Diese juristische Person ist eine reine Besitzgesellschaft, die nur die Immobilie hält und sonst nicht geschäftlich aktiv ist.
WICHTIG: Garantiert gutes Geschäft.
Als bisher einziger Makler in Bulgarien, lässt das Deutsche Immobilienkontor vor jedem Kauf, Ihre Wunsch-Immobilie durch ein unabhängiges, baufachliche Gutachten auf Herz & Nieren prüfen.
Jedes Jahr gründen tausende Ausländer entsprechend viele Besitzgesellschaften in Bulgarien. Dies eine Routine, die für Sie keinerlei Risiko birgt. Der Gesetzgeber sieht vor, dass ab dem Jahr 2012 auch natürliche ausländische Personen Grundbesitz in Bulgarien erwerben dürfen. Eine Gesellschaftsgründung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr notwendig. Wenn Sie dann bereits eine Immobilie in einer Besitzgesellschaft halten, können Sie diese ab dem Jahr 2012 steuerfrei in Ihren persönlichen Besitz übertragen.
Ablauf
- Sie entscheiden sich für eine Immobilie. Wir nehmen in Ihrem Auftrag mit dem Verkäufer Kontakt auf und verhandeln bzw. vermitteln Ihr Angebot im Erfolgsfall bis zur Annahme des Käufers.
- Gründung einer Besitzgesellschaft, welche die Immobilie erwerben wird, sofern sie Grund und Boden beinhaltet (nicht notwendig bei Erwerb einer Wohnung bzw. eines Apparte-ments). Diese formaltechnische Gründung gehört zum Servicepaket des DIKBG und ist für uns reine Routine.
- Sie erhalten alle Unterlagen und Gesellschaftsdokumente in beglaubigter Übersetzung. Die Gesellschaftsgründung wird notariell beurkundet.
- Notarielle Beurkundung des Immobilienerwerbs durch die Besitzgesellschaft bzw. durch Sie.
- Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer.
- Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch.
GANZ EHRLICH: Besser beraten
Vertrauen Sie auf einen Immobilien-Partner der Ihre Sprache spricht und Ihnen mehr als souveränen Service zur Erledigung aller Formalitäten, Übersetzungen und Koordination der Beteiligten bietet. Als Kunde des Deutschen Immobilienkontors, profitieren Sie von dem Netzwerk deutscher und bulgarischer Experten, die zur richtigen Zeit, am richtigen Ort genau das Richtige für Sie tun.
Dabei kann das Richtige im ersten Moment auch mal wehtun. Zum Beispiel, wenn wir in Ihrem Interesse vom Kauf Ihrer Wunsch-Immobilie abraten. Doch Ehrlich beraten ist besser beraten. Und ehrlich gesagt, vertrauen wir unserer Erfahrung, dass wir genau das Richtige zu bestmöglichen Konditionen für Sie finden werden …
