Gesellschaftsgründung

Das Deutsche Immobilienkontor Bulgarien bietet Ihnen Gesellschaftsgründung als Full Service an. Sie müssen persönlich nicht in Bulgarien anwesend sein. Wir stellen Ihnen alle Grundungsunterlagen und Vollmachten per beglaubigter Übersetzung zur Verfügung.

Der deutschen GmbH vergleichbar ist die bulgarische EOOD. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers, die Regeln zu Buchhaltung und Jahresabschluss und die Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Gesellschafter- und Geschäftsführervertrages ähneln in weiten Teilen dem deutschen GmbH-Recht. Die Mindesteinlage beträgt Lev 5.000.

Neben der EOOD sind die vorherrschenden Gesellschaftsformen in Bulgarien die OD (ebenfalls Lev 5.000 Mindesteinlage), die AG (Lev 50.000 Mindesteinlage) und eine Personengesellschaft, die mit dem eingetragenen Kaufmann verglichen werden kann.

Die Gründungskosten der EOOD sind jedoch ungleich niedriger als die der GmbH. Sie betragen nur Lev 1000. Ist die Gesellschaft inaktiv, also z.B. eine reine Besitzgesellschaft, die eine Immobilie hält, belaufen sich die jährlichen Kosten für Buchhaltung und Steuererklärung auf nur Lev 400.

Die Gesellschaft kann ein Konto bei einer bulgarischen Bank eröffnen, das in € und in Leva oder in US$ geführt werden kann.

Der Gesellschafter der EOOD kann eine natürliche oder auch eine juristische Person sein. So kann eine deutsche GmbH oder englische Limited Alleingesellschafter der bulgarischen EOOD sein.

Notar, Buchhaltung, Steuerberatung, beglaubigte Übersetzungen und alle weiteren notwendigen Dienstleistungen zur erfolgreichen Gesellschaftsgründung und -unterhaltung vermittelt Ihnen das Deutsche Immobilienkontor.

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Steuersparmodell offener Immobilienfonds
Das bulgarische Recht kennt die Sondergesellschaftsform des offenen Immobilienfonds, des sogenannten ADSIC. Erträge aus diesem Fonds sind in Bulgarien von der Steuer befreit. Die Mindestanlage beträgt Lev 500.000, davon müssen mind. 1/3 von einem institutionellen Anleger gehalten werden.
Wer eine spekulative Immobilienanlage plant, kann solche einen Fonds auflegen und die Veräußerungsgewinne steuerfrei einnehmen. Ein auf diese Sondergesellschatsform spezialisierter Rechtsanwalt arbeitet mit dem Deutschen Immobilienfonds zusammen. Gerne vereinbaren wir für Sie einen Termin und beantworten im Vorfeld Ihre Fragen.